Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepfleget werden. Beratungsbesuche der Pflegefachkräfte sollen dieses Angebot unterstützen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte angemessen versorgt wird.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird ab 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Die derzeit gültigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ist zukünftig, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und ob er deshalb Hilfe anderer bedarf.
Die folgende Leistungsübersicht zeigt Leistungsbeiträge ab dem 1. Januar 2017. Die Tabelle bietet eine erste Orientierung. Im Bedarfsfall sollten sich Versicherte individuell durch ihre Pflegekassen beraten lassen.
Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Häusliche Pflege Pflegesachleistungen |
Anspruch nur über Entlastungsbetrag | 689 | 1.298 | 1.612 | 1.995 |
Häusliche Pflege Pflegegeld |
125 | 316 | 545 | 728 | 901 |
Pflegevertretung erwerbsmäßig Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr |
- | 1.612 | 1.612 | 1.612 | 1.612 |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 | 40 | 40 | 40 | 40 |
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Aufwendungen in Höhe von bis zu |
4.000 | 4.000 | 4.000 | 4.000 | 4.000 |
Umwandlungsanspruch Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag |
- | 275,60 | 519,20 | 644,80 | 798 |
Pflegegrad 1 Pflegegeld: 125 Euro monatlich
Monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch stehen den noch weitgehend selbstständigen, geringfügig Pflegebedürftigen mit Pflegegrad I ab 2017 zu. Ansonsten erhalten sie keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und müssen die Kosten selbst tragen. – Nur Leistungen als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr stehen ihnen zu.
Wichtig! Pflegeversicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Da sie ihr Leben meist noch sehr selbstständig meistern, benötigen sie i. d. R. so gut wie keine Unterstützung von Angehörigen oder von professionellen Pflegekräften.
Pflegegrad 2 Pflegegeld: 316 Euro monatlich
Zum Vergleich: Bis Ende 2016 fließen 244 Euro für Pflegebedürftige mit der bisherigen Pflegestufe 1 und 123 Euro für Demenzkranke mit der sog. „Pflegestufe 0“.
Pflegesachleistungen: 689 Euro pro Monat
Zum Vergleich: Bis Ende 2016 fließen Sachleistungen von 468 Euro für Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 und nur 231 Euro für Demenzkranke mit der sogenannten „Pflegestufe 0“.
Pflegegrad 3 Pflegegeld: 545 Euro monatlich
Zum Vergleich: Bisher erhielten Versicherte mit der vergleichbaren Pflegestufe 2 nur 458 Euro, Demenzkranke mit Pflegestufe 1 bekamen 316 Euro Pflegegeld.
Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat
Zum Vergleich: Bisher erhielten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 nur 1.144 Euro Sachleistungen, Demenzkranke mit Pflegestufe 1 nur 689 Euro Pflegegeld pro Monat.
Wichtig! Umwandlung von Pflegestufe 2 und 1 in Pflegegrad 3
Pflegegrad 4 Pflegegeld: 728 Euro monatlich
Zum Vergleich: Schon bisher erhielten Pflegebedürftige mit der vergleichbaren Pflegestufe 3 728 Euro Pflegegeld pro Monat. Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz bekamen bisher nur 545 Euro Pflegegeld pro Monat.
Pflegesachleistungen: 1.612 Euro pro Monat
Zum Vergleich: Mit der vergleichbaren Pflegestufe 3 erhielten Pflegebedürftige bereits die gleichen Leistungen. Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 und Demenz hingegen, die in Pflegegrad 4 überführt werden, bekamen bisher nur 1.298 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.
Pflegegrad 5 Pflegegeld: 901 Euro monatlich
Zum Vergleich: Bis 2016 erhielten demenzkranke Pflegebedürftige mit vergleichbarer Pflegestufe 3 bzw. „Härtefälle“ 728 Euro Pflegegeld bei der häuslichen Versorgung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
Pflegesachleistungen: 1.995 Euro pro Monat
Zum Vergleich: Bisher erhielten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 und Demenz 1.612 Euro Pflegesachleistungen pro Monat und sog. „Härtefälle“ 1.995 Euro, wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wurden.
Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege
Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, dem Entlastungsbeitrag und den Zuschüssen für Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege haben Pflegeversicherte , die zuhause versorgt werden, weitere Leistungsansprüche:
1. Zuschuss für altersgerechten Wohnraumumbau:
Für die altersgerechte Wohnraumanpassung zahlen Pflegekassen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung. Einzelne Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können bspw. der Umbau einer Wanne zur Dusche oder die Installation eines Treppenlifts sein. Ändert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen und werden neue Maßnahmen notwendig, so kann die Pflegekasse ggf. erneut einen Zuschuss gewähren.
2. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
Pflegebedürftige erhalten auch notwendige medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. So bekommen sie Zuschüsse für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufsystems (einmalig 10,49 Euro für den Anschluss und monatlich 18,36 Euro für den Betrieb des Notrufsystems), die Pauschalförderung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln von monatlich bis zu 40 Euro (z. B. Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel), und Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel für Senioren und Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog gelistet sind.
Je nach Krankheitszustand erleichtern folgende Hilfs- und Pflegemittel die häusliche Pflege im eigenen Zuhause: