Kostengestaltung
Ausschlaggebend für die Kostengestaltung sind die Qualifizierung, Deutschkenntnisse von der ausgewählten Betreuungskraft, sowie Pflegegrad des betreuten Person und Anforderungen.
Die Preise liegen im Bereich ab 1370 Euro pro Monat. Sie müssen allerdings nicht die gesamten Kosten tragen. Es gibt finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Mehr Infos dazu finden Sie unter Pflegeleistungen und finanziele Unterstützung sowie Steurvorteile.
Pflegegrad 1
Haushalt und Betreuung mit guten Sprachkenntnissen für eine |
2100 € |
Grundpflege |
250 € |
Gesamtpreis pro Monat ab |
2350 € |
abzüglich Pflegegeld monatich max |
-125 € |
abzüglich Verhinderungspflegegeld anteilig (s.u.) |
-134 € |
abzüglich Kurzzeitpflegegeld anteilig (s.u.) |
-147 € |
Monatliche Kosten: |
1944 € |
Aufpreis für jede weitere Person |
100 € |
Aufpreis für Führerschein |
100 € |
Nachtzuschlag nach Aufwand ab |
100 € |
Pflegegrad 2
Haushalt und Betreuung mit guten Sprachkenntnissen für eine Person |
2100 € |
Grundpflege |
300 € |
Gesamtpreis pro Monat ab |
2400 € |
abzüglich Pflegegeld monatich max |
-316 € |
abzüglich Verhinderungspflegegeld anteilig (s.u.) |
-134 € |
abzüglich Kurzzeitpflegegeld anteilig (s.u.) |
-147 € |
Monatliche Kosten: |
1803 € |
Aufpreis für jede weitere Person |
100 € |
Aufpreis für Führerschein |
100 € |
Nachtzuschlag nach Aufwand ab |
100 € |
Pflegegrad 3
Haushalt und Betreuung mit guten Sprachkenntnissen für eine Person |
2100 € |
Grundpflege |
325 € |
Gesamtpreis pro Monat ab |
2425 € |
abzüglich Pflegegeld monatich max |
-545 € |
abzüglich Verhinderungspflegegeld anteilig (s.u.) |
-134 € |
abzüglich Kurzzeitpflegegeld anteilig (s.u.) |
-147 € |
Monatliche Kosten: |
1599 € |
Aufpreis für jede weitere Person |
100 € |
Aufpreis für Führerschein |
100 € |
Nachtzuschlag nach Aufwand ab |
100 € |
Pflegegrad 4
Haushalt und Betreuung mit guten Sprachkenntnissen für eine Person |
2100 € |
Grundpflege |
350 € |
Gesamtpreis pro Monat ab |
2450 € |
abzüglich Pflegegeld monatich max |
-728 € |
abzüglich Verhinderungspflegegeld anteilig (s.u.) |
-134 € |
abzüglich Kurzzeitpflegegeld anteilig (s.u.) |
-147 € > |
Monatliche Kosten: |
1441 € |
Aufpreis für jede weitere Person |
100 € |
Aufpreis für Führerschein |
100 € |
Nachtzuschlag nach Aufwand ab |
100 € |
Pflegegrad 5
Haushalt und Betreuung mit guten Sprachkenntnissen für eine Person |
2100 € |
Grundpflege |
400 € |
Gesamtpreis pro Monat ab |
2500 € |
abzüglich Pflegegeld monatich max |
-901 € |
abzüglich Verhinderungspflegegeld anteilig (s.u.) |
-134 € |
abzüglich Kurzzeitpflegegeld anteilig (s.u.) |
-147 € |
Monatliche Kosten: |
1318 € |
Aufpreis für jede weitere Person |
100 € |
Aufpreis für Führerschein |
100 € |
Nachtzuschlag nach Aufwand ab |
100 € |
Hinweis:
evtl. Können Sie zusätzlich die Steuervorteile jährlich nutzen max. 4000 € oder 333 € monatlich. mehr dazu Steuervorteile
Dazu kommen noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie Fahrtkosten auf Sie zu.
Kosten für Unterbringung und Verpflegung
Die Pflegekraft wohnt im Haushalt der zu pflegenden Person(en). Hierfür muss für die Pflegekraft ein eigenes, möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin ist für die Verpflegung der Pflegekraft zu sorgen.
Pflegeleitungen und finanzielle Unterstützung
*Sie können bei der Pflegekasse nach Pflegegrad monatliches Pflegegeld beantragen.
Pflegegrad 1: 125 Euro
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
**Zusätzlich können Sie im Jahr bis zu 1612 Euro Verhinderungspflegegeld beantragt werden. Jöhrlich!!! Monatlich 134 Euro
***Dazu kommen noch 806 Euro für Kurzzeitpflege, die Sie nutzen können.
Jöhrlich!!! Monatlich 67 Euro
Für jede Leistung stellen Sie ein getrenten Antrag an Ihrer Krankenkasse. Nach erhalt der Bestätigung können Sie den Betrag mit unsere Kosten verrechnen.
Infos zu Steuervorteile
Aufwendungen für Betreuung können bei der Einkommensteuer oftmals bis zu einer Höhe von 4000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung oder auch als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Steuerberater.