Unsere Pflegeagentur beachtet alle rechtlichen Aspekte die bei der Vermittlung von ausländischen Pflegekräften notwendig sind.
Seit dem Beitritt verschiedener osteuropäischer Länder zur EU in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 ist sowohl die Entsendung osteuropäischer Betreuungskräfte (Angestellte) als auch die Arbeit selbständiger Betreuerinnen aus diesen Ländern unter bestimmten vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland legal (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit).
Betreuerinnen, die bei einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser nach Deutschland entsendet werden.
Bei dieser Möglichkeit entsteht zwischen dem Kunden (Dienstleistungsnehmer) und dem entsendeten Mitarbeiter kein Arbeitsverhältnis. Rechtsbeziehungen bestehen nur zwischen dem Kunden und dem EU - Unternehmen. Dieses bezahlt für den entsendeten Arbeitnehmer am Firmensitz die Steuern und Sozialabgaben. Als Nachweis dafür gilt die Entsendebescheinigung A1 (früher E101 oder E102), die alle Betreuerinnen mitbringen. Somit ist der Kunde kein Arbeitgeber.
Wie können wir Ihnen helfen?
Bei uns besteht eine Möglichkeit darin, dass Sie eine der in den neuen EU - Ländern ansässige Pflegedienstfirma, die für uns als Partnerunternehmen tätig ist, beauftragen, eine Betreuerin zu Ihnen nach Deutschland zu entsenden. Die Beschäftigung der Kraft bei Ihnen ist legal, weil unsere Kooperationspartner die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Beschäftigung von Arbeitnehmern im Heimatland erfüllen und die Betreuerinnen als Nachweis einer legalen Beschäftigung den Sozialversicherungsausweis A1 mit sich führen.
Wir arbeiten in seltenen Fällen aber auch mit Betreuerinnen zusammen, die in einem EU-osteuropäischen Staat selbständig sind und durch unsere Partneragenturen die Möglichkeit erhalten, bei Ihnen zu arbeiten. In dem Fall entrichten die Betreuerinnen selbst die erforderlichen Abgaben wie Steuern, Rentenpflichtversicherung und Krankenversicherung. Auch diese Kräfte haben die Möglichkeit, den Nachweis A1 zu bekommen.
Wir hoffen, dass Ihnen die zusammengestellten Informationen eine Hilfe waren. Falls Sie zu diesem Thema noch Fragen im Einzelnen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.