Unser Betreuungspersonal

Wir Helfen 24 vermittelt ausschließlich Betreuungskräfte aus Bulgarien und andere Osteuropaländer welche die Betreuungstätigkeiten legal, kompetent und fürsorglich als Personenbetreuer ausüben.


Die Betreuerinnen von Wir Helfen 24 verfügen alle mindestens über Grundkenntnisse der deutschen Sprache und langjährige Erfahrung im Betreuungs- bzw. Pflegebereich.


Bis eine Betreuerin zu einer Familie kommt, muss diese unser sorgfältiges Auswahlverfahren bestehen. Diese umfassen einen Deutsch -Test und Schulungen im Bereich der Seniorenbetreuung, insbesondere auch in der Demenzbetreuung.


Wir achten jedoch darauf, dass nur eine Betreuern zu Ihnen kommt, die schon mit dem jeweiligen Gesundheitszustand der zu betreuenden Person Erfahrung hat. Die Damen sind in der Regel zwischen 30 und 65 Jahre alt, wobei Sie in unserem umfangreichen Fragebogen genau auswählen können, wie alt die Kraft sein soll und welche Erfahrung sie mitbringen sollen.


Wir erhalten immer wieder Anfragen nach männlichen Betreuern. Selbstverständlich können wir Ihnen auch diese anbieten.


Die von Ihnen ausgewählte Betreuerin wohnt bei Ihnen zu Hause, Kost und Logis sind frei. Sie steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Der Arbeitsumfang richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Es handelt sich um reguläre Verträge nach EU-Recht mit voller sozialer Absicherung.


Die Vorteile unsere Betreuungskräfte:

  • Wir Helfen 24 und OMNIS Group beschäftigt bundesweit osteuropäische Betreuungskräfte im Rahmen der seit 2004 geltenden Bestimmungen der Dienstleistungsfreiheit. Das von uns vermittelte Betreuungspersonal ist Sozial- und Krankenversichert und die Steuern Abgaben werden somit entrichtet. Ein Anruf reicht aus und wir sind für Sie da. Wir übernehmen sämtlichen bürokratischen Aufwand für Sie. Wir arbeiten nach höchsten Qualitätsstandards und garantieren Ihnen Rechtssicherheit.
  • Jede Betreuerin von Wir Helfen 24 ist umfangreich versichert. Sollte die Betreuerin während des Betreuungseinsatzes erkranken, kann sie selbstverständlich umgehend medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Im Falle einer möglichen Überprüfung durch Beamte der Zollbehörde, muss sich die entsendete Kraft mit dem sogenannten A1-Formular legitimieren. Dieses Dokument bestätigt, dass die Betreuungskraft im Land der Entsendung sozialversichert ist.
  • Das Persönlichkeitsprofil und die fachliche und sprachliche Fähigkeiten unseres Personals spielen eine bedeutende Rolle.
  • Im Falle einer möglichen Überprüfung durch Beamte der Zollbehörde, muss sich die entsendete Kraft mit dem sogenannten A1-Formular legitimieren. Dieses Dokument bestätigt, dass die Betreuungskraft im Land der Entsendung sozialversichert ist.


Kostenloser Besuch und kostenlose Beratung, gerne auch bei Ihnen zu Hause